Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse D

Durch den Besitz der Klasse D sind Sie berechtigt Kraftwagen (außer Klassen A1, A2 und A) mit einer Insassenanzahl von mehr als 16 Personen (außer dem Fahrer) zu führen. Ebenso dürfen Sie hinter Ihrem Fahrzeug einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg ziehen.

Die Grundqualifikation für Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ist notwendig!

Die Führerscheinklasse D beinhaltet die Klassen AM, L, und D1.

Voraussetzungen

Um den Führerschein der Klasse D zu erwerben, müssen Sie das 24. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein.

Mindestalter nach dem BKrFQG vom 14.08.2006:

  • Ein Erwerb nach dem vollendeten 18. Lebensjahr ist im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnlichem möglich. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ist die Nutzung jedoch ausschließlich im Linienverkehr bis 50 km erlaubt.
  • 21 Jahre, insofern eine Grundqualifikation vorliegt.
  • 21 Jahre, insofern eine beschleunigte Grundqualifikation vorliegt. Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr ist die Nutzung jedoch ausschließlich im Linienverkehr bis 50 km erlaubt.
  • 23 Jahre, insofern eine beschleunigte Grundqualifikation vorliegt.

Außerdem gilt ein Mindestalter von 21 Jahren im Falle:

  • 1 - Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden.
  • 2 - Führen von Fahrzeugen die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

Die Nutzung des Führerscheins der Klasse D ist unter 24 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur in der Bundesrepublik Deutschland gestattet.

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen bei Vorbesitz der Klasse B in 6 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 18 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse D sowie deren eingeschlossenen Klassen gelehrt.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung teilt sich bei Vorbesitz Klasse B od. C1 bis 2 Jahre in 89 Pflichtstunden sowie Übungsfahrten in 89 Pflichtstunden sowie Übungsfahrten.

Die Pflichtstunden sind folgendermaßen gegliedert:

  • 45 x 45 Minuten Grundausbildung
  • 22 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 14 x 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 8 x 45 Minuten bei Dunkelheit

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Die Pfichtstunden verringern entsprechend dem Vorbesitz einer gültigen Führerscheinklasse (Klasse B, C1, C oder D1) und deren Zeitpunkt der Erteilung.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Prüfung

Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse D splittet sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.

Die Theorieprüfung beinhaltet 10 Fragen zum Grundstoff sowie 30 Fragen zum Zusatzstoff.

Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 85 Minuten, wovon 50 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind.

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ASB Löbau

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      • 10.04.2024 bis 27.05.2024

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