Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse C

Durch den Besitz der Klasse C sind Sie berechtigt Kraftwagen (außer Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg und einer maximalen Insassenanzahl von neun Personen (incl. dem Fahrer) zu führen. Ebenso dürfen Sie hinter Ihrem Fahrzeug einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg ziehen.

Die Grundqualifikation für Fahrten im Güterkraft- und Werksverkehr zu gewerblichen Zwecken ist notwendig!

Die Führerscheinklasse C beinhaltet die Klassen AM, L und C1.

Voraussetzungen

Um den Führerschein der Klasse C zu erwerben, müssen Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein.

Davon abweichend beträgt das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre im Falle:

  • 1 - der Führerscheinerwerb im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnlichem erfolgt,
  • 2 - von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden,
  • 3 - von Fahrzeugen die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden,
  • 4 - die Grundqualifikation vorhanden ist.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Die Nutzung des Führerscheins der Klasse C ist unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung nur in der Bundesrepublik Deutschland gestattet.

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen in 6 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 10 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse C sowie deren eingeschlossenen Klassen gelehrt. Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1 verkürzt sie sich auf 4 Doppelstunden, bei Vorbesitz der Klasse D auf 2 Doppelstunden.

Praxisausbildung

Die Pflichtstunden sind folgendermaßen gegliedert:

Klasse B auf Klasse C

  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 2 x 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 3 x 45 Minuten Nachtfahrt

Klasse C1 auf Klasse C

  • 3 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 1 x 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 1 x 45 Minuten Nachtfahrt

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfung

Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse C splittet sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.

Die Theorieprüfung beinhaltet 10 Fragen zum Grundstoff sowie 27 Fragen zum Zusatzstoff.

Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 85 Minuten, wovon 50 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind.

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beschleunigte Grundqualifikation:

      • 10.04.2024 bis 27.05.2024

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