Wer ist ab wann weiterbildungspflichtig?

Die Weiterbildungspflicht gem. dem BKrFQG vom 14.08.2006 gilt ab

09.09.2013 im Personenverkehr sowie
09.09.2014 im Güter- u. Werksverkehr

für alle Fahrer, die gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klasse D1 bzw. D, oder C1 bzw. C erforderlich ist.

Dabei gilt zu beachten, dass die Fahrerlaubnis KL. D1 bzw. D (BUS) vor dem 10. September 2008 und die Fahrerlaubnis KL. C1 bzw. C (LKW) vor dem 10. September 2009 erteilt wurde. Diesen Fahrern wird auf Grund ihres Besitzstandes die Grundqualifikation anerkannt.

Der Fahrer muss die Weiterbildung LKW oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einzelmodulen von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings entfallen.


Es gibt in der Weiterbildung LKW oder Bus keine Prüfung.


Als Nachweis der Weiterbildung wird von der zuständigen Führerscheinstelle im Führerschein Spalte 12 die Schlüsselzahl „95“ mit einem bestimmten Gültigkeitsdatum eingetragen. Rechtzeitig bis zu diesem Zeitpunkt (Ablauf der Gültigkeit) muss eine erneute Weiterbildung abgeschlossen und die entsprechenden Zertifikate bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Weiterbildungen sind im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen (§ 5 Abs. 1 BKrFQG)

Übergangsregelung

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei LKW-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.

Wo und wann findet die Weiterbildung statt?

Die einzelnen Weiterbildungsmodule finden in unserem Seminarraum statt. Die Termine finden Sie im Marktplatz.

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